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Tipps für die Erbschaftssteuer
Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, ist es oft der Fall, dass hohe Steuern anfallen, die durch ein Wertgutachten vielfach erheblich reduziert ...[weiter lesen]
Ratgeber








- Wo erhalte ich einen Lageplan bzw. eine Auskunft über den Bodenrichtwert?
1. In Rheinland-Pfalz
Bei den Vermessungs- und Katasterämtern bzw. den Vermessungsabteilungen der Stadtverwaltungen
2. In Hessen
Bei den Ämtern für Bodenmanagement
3. In Nordrhein-Westfalen
Bei den Vermessungs- und Katasterämtern bzw. den Vermessungsabteilungen der Stadtverwaltungen
Ein Lageplan, Maßstab 1:1.000, kostet im DIN A 4-Format zwischen 12,50 und 26,00 Euro. Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft kostet zwischen 20,00 und 32,00 Euro.
- Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?
Bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte, ein unbeglaubigter Auszug kostet 10,00 Euro, auch Nicht-Eigentümer können mit einer Vollmacht des Eigentümers einen Grundbuchauszug beantragen
- Wo erhalte ich Auskunft über den Stand der abgerechneten Erschließungsbeiträge?
Bei den Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen
- Wo erhalte ich Auskunft über Eintragungen im Baulastenverzeichnis?
Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen
- Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Altlasteneintragungen?
1. In Rheinland-Pfalz
Bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (Referat: Abfallwirtschaft, Bodenschutz)
2. In Hessen
Bei den Hessischen Landesämtern für Umwelt und Geologie (HLUG) bzw. Kreis- und Stadtverwaltungen
3. In Nordrhein-Westfalen
Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen
- Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste?
Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen.
- Wie kann ich Wohnungs- und Teileigentum bilden?
Indem die Grundrisse des Gesamtgebäudes farblich und/oder durch Zahlen/Buchstaben in einzelne Wohnungen und/oder in Teileigentum (bei nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen) aufgeteilt und gekennzeichnet und nach erfolgter Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung/Stadtverwaltung mittels notarieller Teilungserklärung beim Amtsgericht in einzelne Grundbücher eingetragen werden.
Werner Kretz
Diplom-Betriebswirt
Ringstraße 20
56459 Pottum
Tel. 02664 991100
Fax. 02664 90222
E-Mail senden
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