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Werner Kretz - Sachverständiger
Von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden.
Von der DIAZert Consulting AG an der Universität Freiburg seit 2018 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.

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Tipps für die Erbschaftssteuer  

Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, ist es oft der Fall, dass hohe Steuern anfallen, die durch ein Wertgutachten vielfach erheblich reduziert ...
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Ratgeber

  Wo erhalte ich einen Lageplan bzw. eine Auskunft über den Bodenrichtwert?

  Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?

  Wo erhalte ich Bauunterlagen (falls vorhanden)?

  Wo erhalte ich Auskunft über den Stand der abgerechneten Erschließungsbeiträge?

  Wo erhalte ich Auskunft über Eintragungen im Baulastenverzeichnis?

  Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Altlasteneintragungen?

  Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste?

  Wie kann ich Wohnungs- und Teileigentum bilden?




  • Wo erhalte ich einen Lageplan bzw. eine Auskunft über den Bodenrichtwert?

    1. In Rheinland-Pfalz
    Bei den Vermessungs- und Katasterämtern bzw. den Vermessungsabteilungen der Stadtverwaltungen


    2. In Hessen
    Bei den Ämtern für Bodenmanagement


    3. In Nordrhein-Westfalen
    Bei den Vermessungs- und Katasterämtern bzw. den Vermessungsabteilungen der Stadtverwaltungen


Ein Lageplan, Maßstab 1:1.000, kostet im DIN A 4-Format zwischen 12,50 und 26,00 Euro. Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft kostet zwischen 20,00 und 32,00 Euro.



  • Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?

    Bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte, ein unbeglaubigter Auszug kostet 10,00 Euro, auch Nicht-Eigentümer können mit einer Vollmacht des Eigentümers einen Grundbuchauszug beantragen



  • Wo erhalte ich Bauunterlagen?

    Bei den Bauabteilungen der Kreis- und Stadtverwaltungen




  • Wo erhalte ich Auskunft über den Stand der abgerechneten Erschließungsbeiträge?

    Bei den Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen




  • Wo erhalte ich Auskunft über Eintragungen im Baulastenverzeichnis?

    Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen




  • Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Altlasteneintragungen?

    1. In Rheinland-Pfalz
    Bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (Referat: Abfallwirtschaft, Bodenschutz)


    2. In Hessen
    Bei den Hessischen Landesämtern für Umwelt und Geologie (HLUG) bzw. Kreis- und Stadtverwaltungen


    3. In Nordrhein-Westfalen
    Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen




  • Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste?

    Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen.




  • Wie kann ich Wohnungs- und Teileigentum bilden?

    Indem die Grundrisse des Gesamtgebäudes farblich und/oder durch Zahlen/Buchstaben in einzelne Wohnungen und/oder in Teileigentum (bei nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen) aufgeteilt und gekennzeichnet und nach erfolgter Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung/Stadtverwaltung mittels notarieller Teilungserklärung beim Amtsgericht in einzelne Grundbücher eingetragen werden.
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