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Tipps für die Erbschaftssteuer
Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, ist es oft der Fall, dass hohe Steuern anfallen, die durch ein Wertgutachten vielfach erheblich reduziert ...[weiter lesen]
Ratgeber
Wo erhalte ich einen Lageplan bzw. eine Auskunft über den Bodenrichtwert?Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?
Wo erhalte ich Bauunterlagen (falls vorhanden)?
Wo erhalte ich Auskunft über den Stand der abgerechneten Erschließungsbeiträge?
Wo erhalte ich Auskunft über Eintragungen im Baulastenverzeichnis?
Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Altlasteneintragungen?
Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste?
Wie kann ich Wohnungs- und Teileigentum bilden?
- Wo erhalte ich einen Lageplan bzw. eine Auskunft über den Bodenrichtwert?
1. In Rheinland-Pfalz
Bei den Vermessungs- und Katasterämtern bzw. den Vermessungsabteilungen der Stadtverwaltungen
2. In Hessen
Bei den Ämtern für Bodenmanagement
3. In Nordrhein-Westfalen
Bei den Vermessungs- und Katasterämtern bzw. den Vermessungsabteilungen der Stadtverwaltungen
Ein Lageplan, Maßstab 1:1.000, kostet im DIN A 4-Format zwischen 12,50 und 26,00 Euro. Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft kostet zwischen 20,00 und 32,00 Euro.
- Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?
Bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte, ein unbeglaubigter Auszug kostet 10,00 Euro, auch Nicht-Eigentümer können mit einer Vollmacht des Eigentümers einen Grundbuchauszug beantragen
- Wo erhalte ich Auskunft über den Stand der abgerechneten Erschließungsbeiträge?
Bei den Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen
- Wo erhalte ich Auskunft über Eintragungen im Baulastenverzeichnis?
Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen
- Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Altlasteneintragungen?
1. In Rheinland-Pfalz
Bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (Referat: Abfallwirtschaft, Bodenschutz)
2. In Hessen
Bei den Hessischen Landesämtern für Umwelt und Geologie (HLUG) bzw. Kreis- und Stadtverwaltungen
3. In Nordrhein-Westfalen
Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen
- Wo erhalte ich Auskunft über eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste?
Bei den Kreis- und Stadtverwaltungen.
- Wie kann ich Wohnungs- und Teileigentum bilden?
Indem die Grundrisse des Gesamtgebäudes farblich und/oder durch Zahlen/Buchstaben in einzelne Wohnungen und/oder in Teileigentum (bei nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen) aufgeteilt und gekennzeichnet und nach erfolgter Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung/Stadtverwaltung mittels notarieller Teilungserklärung beim Amtsgericht in einzelne Grundbücher eingetragen werden.
Werner Kretz
Diplom-Betriebswirt
Ringstraße 20
56459 Pottum
Tel. 02664 991100
Fax. 02664 90222
E-Mail senden
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