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News und Tipps:
Tipps für die Erbschaftssteuer
Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, ist es oft der Fall, dass hohe Steuern anfallen, die durch ein Wertgutachten vielfach erheblich reduziert ...[weiter lesen]
Leistungen
Erstellung von Verkehrswertgutachten bei:- Erbangelegenheiten
- Feststellung des Wertes Ihrer Immobilie, wenn sich Erben nicht
über die Auszahlung einigen können.
- zu hoher Steuerveranlagung durch das Finanzamt. - Eheauseinandersetzungen
- Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
- Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen
mit Ehevertrag - Verkauf
Sie wollen eine Immobilie verkaufen?
- Wieviel ist Ihre Immobilie wert? - Ankauf
Sie wollen eine Immobilie erwerben?
- Ist der Kaufpreis angemessen?
- Wie ist der Gebäudezustand? - Steuerangelegenheiten
- Schenkungs- und Erbschaftssteuer (unter Berücksichtigung des ab
dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erschaftssteuerreformgesetzes)
- Kaufpreisaufteilung und steuerlich abschreibungsfähiger
Gebäudewertanteil
- Bewertung für Jahresabschlußzwecke - Finanzierung/Umschuldung
- Zwangsversteigerungen
- Auf Antrag der Gläubiger.
- Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
- bei Erbstreitigkeiten
- bei Ehescheidungen. - Betreuungen
- Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer
ein Gutachten, um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern - Gutachterliche Stellungnahmen
- Falls Sie kein umfangreiches Gutachten benötigen oder ein Ihnen
vorliegendes Gutachten auf fachliche Richtigkeit und Plausibilität prüfen
wollen, wird eine "gutachterliche Stellungnahme" angefertigt
Werner Kretz
Diplom-Betriebswirt
Ringstraße 20
56459 Pottum
Tel. 02664 991100
Fax. 02664 90222
E-Mail senden
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