Kontakt
News und Tipps:
Tipps für die Erbschaftssteuer
Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, ist es oft der Fall, dass hohe Steuern anfallen, die durch ein Wertgutachten vielfach erheblich reduziert ...[weiter lesen]
Honorar
Private AuftraggeberVorbemerkung: | Als kostenfreier Service werden von mir sämtliche für ein Gutachten |
erforderlichen Unterlagen bei den Behörden angefordert, wie:
1. Lageplan und Bodenrichtwertauskunft
2. Grundbuchauszug
3. Bauzeichnungen (Grundrisse/Schnitte)
4. Berechnungen des umbauten Raumes
5. Wohn-/Nutzflächenberechnungen
6. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
7. Eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste
2. Grundbuchauszug
3. Bauzeichnungen (Grundrisse/Schnitte)
4. Berechnungen des umbauten Raumes
5. Wohn-/Nutzflächenberechnungen
6. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
7. Eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste
Lediglich die amtlichen Gebühren und die Sachkosten werden weitergegeben.
- Nach der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure.
Der Gesetzgeber (Bundeswirtschaftsministerium) hat am 18. März 2009 einen neuen Entwurf für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt.
In diesem neuen Enwurf sind die ursprünglichen Honorartafelwerte nicht mehr geregelt und vorgegeben, so dass Bewertungssachverständige zukünftig ihre Honorare vollkommen frei aushandeln können.
Unabhängig hiervon gebe ich jedoch hiermit meinen privaten Auftraggebern zur besonderen Orientierung und Entscheidung eine feste Honorarstaffelung wie folgt bekannt:
Wert der Immobilie Kosteneinstufung in € in € 100.000,- 1.200,- 125.000,- 1.325,- 150.000,- 1.475,- 175.000,- 1.600,- 200.000,- 1.725,- 225.000,- 1.850,- 250.000,- 1.975,- 300.000,- 2.075,- 350.000,- 2.175,- 400.000,- 2.275,- 450.000,- 2.375,- 500.000,- 2.475,- 750.000,- 2.750,- 1.000.000,- 3.000,- 1.250.000,- 3.250,- 1.500.000,- 3.500,- 1.750.000,- 3.750,- 2.000.000,- 4.000,- 2.250.000,- 4.300,- 2.500.000,- 4.550,- 3.000.000,- 4.950,- - Das Honorar kann individuell mit einem Pauschalbetrag vereinbart werden. Eine individuelle Vereinbarung ist in manchen Fällen notwendig und sinnvoll, wenn bei hohen Werten durch z. B. eine Toplage und/oder ein hohes Bauvolumen sowie eine aufwendige Ausstattung der Leistungsumfang jedoch einfach ist. Umgekehrt gilt dies auch für niedrige Werte mit hohem und schwierigem Leistungsumfang.
- Gutachterliche Stellungnahmen (z. B. zu einem anderen Verkehrswertgutachten) werden nach Stundensätzen abgerechnet.
- Bei Auftragserteilung durch Amtsgerichte/Landgerichte erfolgt die Abrechnung nach dem erforderlichen Zeitaufwand und den notwendigen Auslagen und Aufwendungen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Werner Kretz
Diplom-Betriebswirt
Ringstraße 20
56459 Pottum
Tel. 02664 991100
Fax. 02664 90222
E-Mail senden
Diplom-Betriebswirt
Ringstraße 20
56459 Pottum
Tel. 02664 991100
Fax. 02664 90222
E-Mail senden