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Tipps für die Erbschaftssteuer
Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, ist es oft der Fall, dass hohe Steuern anfallen, die durch ein Wertgutachten vielfach erheblich reduziert ...[weiter lesen]
Häufige Fragen
Welche Unterlagen werden für die Gutachtenerstellung benötigt?Was geschieht, wenn man einige Unterlagen nicht selbst beschaffen kann?
Was kostet ein Wertgutachten?
Wie verläuft die Auftragsabwicklung allgemein?
Wie lange dauert es bis zur Fertigstellung des Gutachtens?
Wie ist die Unparteilichkeit des Sachverständigen gewährleistet?
Wo liegen die fachlichen Grenzen des Sachverständigen?
- Welche Unterlagen werden für die Gutachtenerstellung benötigt?
- Unbeglaubigter Lageplan, Maßstab 1 : 1000, von Katasteramt/Stadtverwaltung
- Aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug vom Amtsgericht
- Grundrisse, Schnitte, Berechnung der Kubatur und der Wohn-/Nutzfläche (wenn nicht im Besitz, dann vom Bauamt)
- Erschließungsbeitragsbescheinigung von der Gemeinde-/Stadtverwaltung
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis von der Kreis-/Stadtverwaltung
- Aufteilungsplan/Abgeschlossenheitsbescheinigung/Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) vom Amtsgericht
- Was geschieht, wenn man einige Unterlagen nicht selbst beschaffen kann?
Alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen und Daten können selbstverständlich von mir beschafft werden. Die hierbei entstehenden Kosten werden ohne Zuschlag 1 : 1 an den Auftraggeber weitergegeben.
- Was kostet ein Wertgutachten?
Die Vergütung ist abhängig vom Wert der Immobilie und dem Umfang sowie der Komplexität des Bewertungsauftrages. Dabei kann eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure gemäß § 34 HOAI erfolgen oder auch ein individueller Pauschalbetrag vereinbart werden.
- Wie verläuft die Auftragsabwicklung allgemein?
- Abschluss eines Sachverständigenvertrages vor dem vereinbarten Ortstermin bzw. am Ortstermin
- Übergabe aller erforderlichen Unterlagen von Seiten des Auftraggebers, bzw. Beschaffung durch mich
- Einholung sämtlicher erforderlicher Ämterinformationen
- Ermittlung des Verkehrswertes und Erstellung des Gutachtens
- Übergabe des Gutachtens in der vom Auftraggeber gewünschten Anzahl sowie Rechnungsstellung
- Wie lange dauert es bis zur Fertigstellung des Gutachtens?
Unter der Voraussetzung vollständiger und prüffähiger Objektunterlagen werden die Gutachtenaufträge innerhalb 2 Wochen, auf besonderen Wunsch innerhalb weniger Tage, bearbeitet.
- Wie ist die Unparteilichkeit des Sachverständigen gewährleistet?
Gerät ein vereidigter Sachverständiger in einen Interessenkonflikt bzw. ist seine Unparteilichkeit gefährdet, muß er den Auftrag ablehnen. Anderenfalls riskiert er den Verlust seiner beruflichen Existenz, z. B. durch die Entziehung seiner öffentlichen Bestellung.
- Wo liegen die fachlichen Grenzen des Sachverständigen?
In einem Wertgutachten kann auf einige Einflussfaktoren nicht abschließend eingegangen werden. Einerseits, weil Baumängel und Bauschäden zerstörungsfrei, d. h. augenscheinlich zum Zeitpunkt der Ortsbesichtung aufgenommen wurden und andererseits, weil das Bestellungsgebiet des Sachverständigen begrenzt ist. Dies ist der Fall bei der Prüfung der Altlastenfreiheit und der Tragfähigkeit des Baugrundes sowie bei statischen Fragen des Bauwerkes. Ferner können keine Untersuchungen und Bewertungen bei pflanzlichen, tierischen und toxischen Schädigungen vorgenommen werden. Diese sind Spezialunternehmen bzw. -gutachtern vorbehalten. Auch können betriebsspezifische Einrichtungen, wie beispielsweise Produktionsanlagen, nicht bewertet werden. In solchen Fällen können qualifizierte und vereidigte Kollegen genannt werden.
Werner Kretz
Diplom-Betriebswirt
Ringstraße 20
56459 Pottum
Tel. 02664 991100
Fax. 02664 90222
E-Mail senden
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